[elona therapy] Kosten und Abrechnung

Welche Kosten kommen bei der Verwendung von elona therapy auf mich oder meine Patient:innen zu?

Für die Verschreibung und Verwendung von elona therapy fallen für Sie keine Kosten an. Das Therapeut:innen-Konto ist zu keinem Zeitpunkt kostenpflichtig.

Grundsätzlich tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, die bei der Verwendung einer DiGA anfallen – so auch bei elona therapy Depression. Die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen wird extrabudgetär vergütet, d. h. die Verordnung bzw. die Kosten der DiGA belasten nicht Ihr Budget.

Ebenso übernehmen viele private Krankenkassen die Kosten einer DiGA. Dies klären Ihre Patient:innen am besten direkt mit der Krankenkasse.

Abrechnungsvorteile

Sie erhalten eine 7,12 € Vergütung mit der neuen Pauschale 86700 (7,12 Euro) für ärztliche/psychotherapeutische Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Verlaufskontrolle und Auswertung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) erforderlich sind.

Zitat aus den Praxisnachrichten der kassenärztlichen Bundesvereinigung:

„Pauschale 86700 für Verlaufskontrolle und Auswertung: Die Pauschale kann pro DiGA bis zu zweimal im Krankheitsfall (=Jahr) abgerechnet werden, allerdings nicht neben der Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 (18 Punkte) für das Ausstellen der Erstverordnung derselben DiGA." Quelle Zitat